Die EU-Kommission fordert alle Interessenträger auf, zur geplanten Neufassung der Eisenbahnleitlinien aus dem Jahr 2008 bis zum 16. März 2022 Stellung zu nehmen.
Inhalte
Die Eisenbahnleitlinien legen fest, inwiefern Beihilfen an Eisenbahnunternehmen, insbesondere gemäß Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), als mit dem Binnenmarkt und den Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar angesehen werden können.
Aufgrund des seit Langem bestehenden Mangels an Interoperabilität und des dringenden Bedarfs an weiterer Digitalisierung stockt die Entwicklung eines nahtlosen, europaweiten Eisenbahnverkehrs. Staatliche Beihilfen können dazu beitragen, dieses Marktversagen zu beheben und die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu verbessern. So können nachhaltigere Lösungen erleichtert, Emissionen gesenkt und die Straßen entlastet werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung staatlicher Beihilfen hat die Kommission eine Evaluierung der geltenden Leitlinien durchgeführt. Demnach haben die derzeitigen Leitlinien bereits zur Förderung einer Verkehrsverlagerung auf die Schiene und zur Förderung der Interoperabilität beigetragen. So wurden weniger externe Kosten als mit anderen Verkehrsträgern verursacht. Zudem konnte gewährleistet werden, dass die verschiedenen EU-Eisenbahnsysteme zusammenarbeiten. Dennoch müssen die Leitlinien novelliert werden, um die aktuellen, den Markt betreffenden und rechtlichen Entwicklungen zu berücksichtigen und den grünen und digitalen Wandel im Schienenverkehr im Einklang mit den Prioritäten der Kommission, insbesondere dem europäischen Grünen Deal, voranzubringen.
Die Überarbeitung der Eisenbahnleitlinien erfolgt im Europäischen Jahr der Schiene als Folgemaßnahme zur Annahme des europäischen Grünen Deal und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität.
Vor diesem Hintergrund leitet die Kommission die Überarbeitung der Eisenbahnleitlinien ein. Die öffentliche Konsultation erfolgt in Form eines Fragebogens und soll der Kommission dabei helfen, die notwendigen Änderungen zu ermitteln und die neuen Vorschriften besser zu gestalten.
Die vorgeschlagene Neufassung im Überblick:
- Vereinfachte Vorschriften für Beihilfen zur Koordinierung des Verkehrs hin zu nachhaltigeren Lösungen.
- Erweiterter Anwendungsbereich der Eisenbahnleitlinien, insbesondere, damit alle Betreiber im Bereich des intermodalen Verkehrs, die den Güterverkehr von der Straße weg verlagern, einbezogen werden.
- Abbau von Hindernissen für den Markteintritt oder die Expansion neuer Marktteilnehmer, auch mit Blick auf die Nutzung geeigneter Fahrzeuge und Schiffe.
- Modernisierung des Bestands, Standardisierung und Interoperabilität der Verkehrsnetze.
- Vermeidung von Querfinanzierungen zwischen den kommerziellen und den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegenden Tätigkeiten vertikal integrierter Eisenbahnunternehmen.
- Prüfung des Bedarfs an Vorschriften für öffentliche Verkehrsdienste in allen bisher nicht berücksichtigten Bereichen des Schienenverkehrs, insbesondere im Güterverkehr.
- Prüfung des Bedarfs an angepassten Rettungs- und Umstrukturierungsvorschriften für Eisenbahnunternehmen.
Der ausgefüllte Fragebogen kann bis zum 16. März 2022 auf dem Portal „Bessere Rechtssetzung“ eingereicht werden.
Nächste Schritte
Die Eisenbahnleitlinien werden entsprechend den in der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilitätfestgelegten politischen Prioritäten überarbeitet.
Die neuen Leitlinien sollen Ende 2023 angenommen werden.
Dr. Jan Deuster