Seit dem 27.01.2022 gelten die überarbeiteten, neuen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (C2022) 481 final) in Ablösung der gleichnamigen Leitlinien aus dem Jahr 2014 (ABl. C 200 vom 28.6.2014, S. 1). Die Leitlinien beschreiben in Gestalt einer Mitteilung der EU-Kommission, unter welchen Voraussetzungen die Kommission ihre Vereinbarkeitsprüfung für anmeldepflichtigen Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen vornehmen will. Als … Die neue Leitlinie für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen – Was steht eigentlich drin? weiterlesen