Mit zwei Urteilen aus Dezember 2025 stellt das Verwaltungsgericht Köln milliardenschwere Beihilfenprogramme von Bund und Ländern grundsätzlich in Frage.In beiden Verfahren führt das VG Köln als Grund an, dass pauschale Kompensationen von Umsatzausfällen von Anfang an nicht auf die einschlägigen Beihilferegelungen des Bundes gestützt werden konnten. Nach Auffassung des VG Köln wären damit die Corona-Überbrückungshilfen … Staatliche Corona-Überbrückungshilfen auf dem Prüfstand – unbürokratische Unterstützung oder doch ein Bärendienst des Staates? weiterlesen
