Was bringt das Jahr 2015?

Der Beihilfenblog wünscht allen Lesern ein frohes Neues Jahr.

Einen Blick in die Glaskugel ist selbstverständlich auch dem Beihilfenblog nicht möglich,  aber am 18. Dezember 2014 äußerte sich die neue Kommissarin Vestager in einer  Pressemitteilung betreffend die Evaluierung staatlicher Beihilfen im Anwendungsbereich der AGVO 2014 zu ihren Plänen zur Modernisierung des Beihilfenrechts:

„Eine der zentralen Aufgaben meiner Amtszeit wird es sein, dafür zu sorgen, dass die Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts in die Praxis umgesetzt wird.“ Die Kommissarin stellte ein neues Konzept für eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vor:

  • Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten bei der Auswahl und Gestaltung der Beihilfen für Infrastrukturvorhaben zusammenarbeiten, die die größten Auswirkungen auf das Wachstum haben. Es wird eine Arbeitsgruppe „Staatliche Beihilfen und Infrastrukturvorhaben“ eingesetzt, in der bewährte Methoden für die Gestaltung solcher Vorhaben ausgetauscht werden.
  • Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Vorschläge für eine Stärkung der nationalen Systeme vorzulegen, um eine bessere Einhaltung der Beihilfenvorschriften zu gewährleisten, und zwar nicht nur durch formale Kontrollen, sondern auch durch eine vorausschauende Bewertung nationaler Maßnahmen in Bereichen wie Steuern und in Wirtschaftszweigen, die einer Umstrukturierung bedürfen.
  • Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zusammen mit der Kommission einen Fahrplan zur Verbesserung der Transparenz auszuarbeiten, um die Bürgerinnen und Bürger über die Verwendung ihrer Gelder zu informieren. Die Kommission würde auch eine weitere Verringerung der Berichtspflichten erwägen, sofern dies im Rahmen einer größeren Transparenz möglich ist.

Es bleibt abzuwarten, in welche konkreten Maßnahmen dieser Arbeitsplan münden wird.

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