In vielen deutschen Städten werden die geltenden Stickoxid-Grenzwerte regelmäßig und deutlich überschritten. Fahrverbote drohen bzw. stehen sogar kurz vor der Umsetzung, weil die in den Luftreinhalteplänen bislang getroffenen Maßnahme zur Reduzierung der Stickoxidemissionen nicht ausreichen.
Deshalb soll auch der ÖPNV einen (noch) größeren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten leisten. Die Bundesregierung will dafür 107 Mio. EUR zur Verfügung stellen, um in rund 90 Städten und Gemeinden, in denen 2016 oder 2017 die Stickoxid-Grenzwerte überschritten wurden, die Nachrüstung von Dieselbussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu unterstützen.
Finanziert sollen mit diesem Betrag System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen. Die Maßnahme ist Teil des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ der Bundesregierung, das darauf abzielt, den Stickoxid-Ausstoß so schnell wie möglich zu reduzieren.
Mit Beschluss vom 14.11.2018 hat die Europäische Kommission die Förderung jetzt beihilfenrechtlich genehmigt, weil sie geeignet sei, Busunternehmen einen Anreiz zu bieten, in umweltfreundlichere Busse mit deutlich geringeren Stickoxidemissionen zu investieren. Die nachgerüsteten Busse sollen mindestens 85 % weniger Stickoxide ausstoßen. Somit dürfte die geplante Unterstützung für die Nachrüstung von bis zu 7000 Dieselbussen zu einer Verringerung der Stickoxidemissionen um schätzungsweise 2200 Tonnen pro Jahr führen.
Damit stehe die Maßnahme mit der Mitteilung der Kommission von 2018 „Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle“ im Einklang‚ nach der die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten einen Rahmen bieten, um Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität zu erleichtern und damit einen Beitrag zu sauberer Luft zu leisten und zugleich unsere Industrie wettbewerbsfähiger zu machen. Die Mitgliedstaaten können diese Vorschriften auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene anwenden, um Emissionen, beispielsweise im Straßenverkehr, wirksam zu bekämpfen.
Bereits im Februar 2018 hatte die Kommission auf dieser Grundlage eine deutsche Beihilferegelung genehmigt, durch die der Erwerb von Elektrobussen und Plug-In-Hybridbussen anstelle von herkömmlichen Dieselbussen im ÖPNV gefördert wird. Im Mai 2018 genehmigte die Kommission für diese Maßnahme eine Mittelaufstockung.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.51450 zugänglich gemacht.
RA Dr. Jan Deuster