Jetzt also doch: Mit Datum vom 07.03.2016 bittet die Europäische Kommission um Stellungnahme zu einem neuen Entwurf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverodnung, nach dem bestimmte Investitionsbeihilfen für Häfen und Flughäfen von der vorherigen beihilferechtlichen Prüfung durch die Kommission ausgenommen werden sollen.
Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs der AGVO wurde bereits in der derzeit geltenden AGVO 2014 angekündigt; dort heißt es: „Sobald die Kommission genügend Erfahrung mit einschlägigen Fällen gesammelt habe, um umfassende Freistellungskriterien aufzustellen, sollten auch diese Beihilfen freigestellt werden.“
Inzwischen hat die Kommission nach eigenen Angaben Beschlüsse über 33 Hafenbeihilfen sowie über 54 Flughafenbeihilfen erlassen und meint daher geeignete Freistellungskriterien für beide Bereiche vorschlagen zu können. Nach dem in der Konsultation vorgelegten Entwurf sollen aber wie gesagt nur für Investitionen in den Verkehr Beihilfen gewährt werden dürfen. Betriebsbeihilfen hingegen bleiben damit – zumindest im Rahmen der AGVO – weiterhin nicht freistellungsfähig.
Die Kommission möchte zudem einige technische Probleme lösen, die bei der geltenden AGVO festzustellen waren, um die Anwendung der AGVO weiter zu erleichtern. Künftig soll es für Behörden einfacher werden, Unternehmen, die in Gebieten in äußerster Randlage tätig sind, einen Ausgleich für die daraus entstehenden Mehrkosten zu gewähren, so dass die Probleme und Besonderheiten dieser Unternehmen besser in den Fördermaßnahmen berücksichtigt werden können.
Ferner beabsichtigt die Kommission, die Anmeldeschwellen für Kulturbeihilfen weiter anzuheben, da derartige Beihilfen nur geringfügige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.
Die erste öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Erweiterung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von 2014 läuft bis zum 30. Mai 2016. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Kommission einen überarbeiteten Entwurf erstellen, den sie voraussichtlich im Herbst dieses Jahres einer zweiten Konsultation unterziehen wird, bevor sie über die endgültige Verordnung beschließt.
Die Ziele und die nächsten Verfahrensschritte der Kommission werden im REFIT-Fahrplan auf folgender Website erläutert.
Den Entwurf der Änderungsverordnung sowie nähere Angaben zur öffentlichen Konsultation finden Sie hier.
Eine deutsche Fassung des Änderungsentwurfs finden Sie hier: Entwurf_AGVO_Häfen_Flughäfen.
Jan Deuster