Kommission leitet öffentliche Konsultation zur geplanten Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für den Breitbandausbau ein

Die Europäische Kommission hat am 19. November 2021 alle Stakeholder dazu aufgefordert, zu einem Überarbeitungsentwurf der geltenden Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze von 2013 Stellung zu nehmen. Diese öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 11. Februar 2022.

Nach der für Wettbewerbspolitik zuständigen Exekutiv-Vizepräsidentin Vestager ist es Ziel der Kommission, den Mitgliedstaaten die Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen sowie Gigabit- und 5G-Netzen, zu erleichtern. Darüber hinaus soll es jedoch dabei bleiben, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden und staatliche Beihilfen deshalb nur im Falle eines Marktversagens gewährt werden.

Die Breitbandleitlinien stellen den beihilferechtlichen Rahmen für die Förderung des Breitbandausbaus dar und sollen Ausbau und Nutzung von Breitbandnetzen in unterversorgten Gebieten innerhalb der EU regeln.

Bestehen für kommerzielle private Betreiber keine Anreize zur Investition, steht es den Mitgliedstaaten unter den Voraussetzungen der Breitbandleitlinien offen, Breitbandinfrastrukturen zu fördern. Eine derartige Förderung ist jedoch aus Gründen des vorrangigen Schutzes privater Investitionen immer nur subsidiär möglich. Die Breitbandleitlinien werden diesbezüglich durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsordnung (AGVO) ergänzt. Diese enthält seit der letzen Novelle aus dem Jahr 2021 in Art. 52 AGVO neue Ex-ante-Freistellungsvoraussetzungen für Beihilfen für feste Breitbandnetze.

Im Rahmen einer Evaluierung der derzeitigen beihilferechtlichen Breitbandleitlinien ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass trotz einer guten Funktionsweise sowie Zweckerreichung der bisherigen Regelungen noch Anpassungsbedarf bestehe, um die Breitbandleitlinien mit den neuesten Markt- und Technologieentwicklungen sowie dem stetig steigenden Konnektivitätsbedarf in Einklang zu bringen.

Aus diesem Grund strebt die Kommission folgende Änderungen an:

  • Einführung neuer Geschwindigkeitsschwellen für öffentlich geförderte Gigabit-Festnetze und Bereitstellung zusätzlicher Erläuterungen bezüglich der Förderung des Ausbaus mobiler Netze. So soll der wachsende Konnektivitätsbedarf der Endnutzer berücksichtigt werden sowie den Mitgliedstaaten und Interessenträgern Klarheit über die Fördervoraussetzungen verschafft werden.
  • Einführung einer neuen Kategorie möglicher Beihilfen in Form von nachfrageseitigen Maßnahmen zur Unterstützung der Nutzung fester und mobiler Netze. Zur Gewährung von Rechtssicherheit, soll mit neuen Kommissionsbeschlüssen präzisiert werden, welche Kriterien die Kommission zur Prüfung der Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit dem Binnenmarkt heranzieht.
  • Präzisierung bestimmter Begriffe, die für die beihilferechtliche Prüfung der Kommission von Bedeutung sind (z.B. Kartierung, vor der Beihilfegewährung durchzuführende öffentliche Konsultationen, wettbewerbliches Auswahlverfahren, Verpflichtungen bezüglich des Zugangs auf Vorleistungsebene und Ausbau der geförderten Netze mit privaten Mitteln).   

Mit einer Annahme der neuen Breitbandleitlinien sei voraussichtlich Mitte 2022 nach Abschluss des Konsultationsverfahren zu rechnen, so die Kommission.

Lena Lauterborn

Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Team Beihilfen- und Vergaberecht, CBH Rechtsanwälte

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