Vier Wochen lang konnten Interessensträger aus Verwaltung, Finanzwirtschaft, Unternehmen und der Öffentlichkeit zur Initiative der Europäischen Kommission für die Überarbeitung der Mitteilung 2008/C 155/02 über staatliche Garantien (sog. Garantiemitteilung) Stellung nehmen. Am 31. März 2026 endete diese Konsultationsphase. Jetzt beginnt die entscheidende Phase des Reformvorhabens: Wie geht es weiter, an welchen Stellen wird die Kommission nachschärfen und wo hält sie an bestehenden Regelungen fest?
Hintergrund – Die Garantiemitteilung im Überblick
Die Garantiemitteilung der Europäischen Kommission ist eine Anwendungshilfe für die Auslegung des Beihilfenbegriffs in Art. 107 Abs. 1 AEUV. Danach sind staatliche Maßnahmen, die Unternehmen selektiv begünstigen und den freien Wettbewerb verfälschen können, grundsätzlich verboten und vor ihrer Umsetzung bei der Kommission anzumelden. Gerade bei staatlichen Garantien ist jedoch oft unklar und im Einzelfall schwierig zu bestimmen, ob
- überhaupt eine beihilfenrechtlich relevante Begünstigung vorliegt und
- wenn ja, wie „hoch“ die Begünstigung ausfällt.
Denn anders als bei direkten Zuschüssen fließen den Unternehmen im Rahmen von Garantieversprechen keine unmittelbaren staatlichen Mittel zu. Gleichwohl kann bereits die Risikoübernahme durch einen Mitgliedsstaat einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen und damit den unionsweiten Wettbewerb potenziell verzerren, wenn die Mitgliedsstaaten nicht wie private Marktteilnehmer auftreten. Für exakt diese Fälle gab die Europäische Kommission mit der sog. Garantiemitteilung aus 2008 den Mitgliedsstaaten einen Anforderungskatalog an die Hand, mit dessen Hilfe klar und rechtssicher bestimmt werden kann, wann eine staatliche Garantie eine Beihilfe darstellt und nach welchen Regeln der „Wert“ dieser Beihilfe (das sogenannte Bruttosubventionsäquivalent) gegebenenfalls berechnet werden muss.
Aus Sicht der Kommission sollte die Garantiemitteilung als Orientierungshilfe für die Mitgliedsstaaten
- mehr Rechtssicherheit schaffen,
- die Gestaltung beihilfefreier Regelungen anleiten, um die Zahl der angemeldeten staatlichen Garantiemaßnahmen zu verringern,
- die Berechnung des Beihilfeelements erleichtern und
- die Finanzierung von KMU durch Vereinfachungen wie Safe-Harbour-Prämien unterstützen.
Evaluation durch die Europäische Kommission
Doch seit 2008 gab es eine Vielzahl unvorhersehbarer und bedeutsamer Entwicklungen, die Auswirkungen auf die konkrete Anwendbarkeit und Effektivität der Garantiemitteilung haben. Besonders hervorzuheben sind hier die globale Finanzkrise aus 2008, die COVID‑19‑Pandemie sowie der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die allesamt erheblich Auswirkung auf die weltweiten Finanzmärkte hatten.
Daher leitete die Europäische Kommission 2022 eine Evaluation der Garantiemitteilung anhand von fünf Bewertungskriterien ein:
- Wirksamkeit,
- Effizienz,
- Kohärenz,
- EU-Mehrwert und Relevanz der Mitteilung.
In die Bewertung flossen öffentliche Konsultationen, eine Studie externer Sachverständiger sowie die eigene Fallpraxis der Kommission ein. Ende 2025 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Garantiemitteilung von den Mitgliedsstaaten seit 2008 in großem Umfang genutzt wurde und weiterhin von großer praktischer Bedeutung ist. Die Mitteilung trage nach wie vor zur Wahrung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen bei und erfülle unverändert ihren ursprünglich angedachten Zweck.
Gleichzeitig identifizierte die Kommission Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Genauigkeit der Bepreisungsmethoden bei Safe-Harbour-Prämien, der Kohärenz mit anderen beihilferechtlichen Vorgaben sowie der hohen Komplexität der Mitteilung und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand auf Ebene der Mitgliedstaaten. Darauf aufbauend sieht die Kommission insbesondere folgenden Anpassungsbedarf:
- Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Safe‑Harbour‑Prämien,
- Verbesserung der Ermittlung der Marktkonformität risikobasierter Methoden durch eine stärkere Überprüfung der verwendeten Parameter,
- eine stärkere Harmonisierung mit anderen beihilfenrechtlichen Vorschriften (insbes. der Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe oder der Mitteilung über Referenzzinssätze),
- die bessere Vermeidung unbeabsichtigter Beihilfen für Kreditgeber,
- die Verbesserung von Transparenz und Datenaustausch zwischen Mitgliedsstaaten und Kreditgebern sowie ein Ausbau der Berichtspflichten,
- sowie die Aufklärung spezifischer Auslegungs‑ und Anwendungsfragen.
Eine ausführliche Darstellung der Evaluation durch die Kommission finden Sie hier.
Ausblick
Ausgehend von dem identifizierten Verbesserungsbedarf sowie der gerade abgeschlossenen öffentlichen Konsultation plant die Europäische Kommission nun die Überarbeitung der Garantiemitteilung bis Ende des zweiten Halbjahres 2027.
Zwar ist der genaue Inhalt der Novellierung noch offen, zentrale Reformfelder wie die Anpassung von Safe‑Harbour‑Prämien, eine intensivere Überprüfung der Parameter risikobasierter Methoden sowie die Reduzierung von Verwaltungsaufwand und eine beihilfenrechtliche Harmonisierung der Mitteilung zeichnen sich jedoch bereits jetzt ab.
Die öffentliche Hand, Banken und Unternehmen sollten die weitere Entwicklung im Blick behalten.
