EuG bestätigt: Kohlekraftwerke sind Teil der Daseinsvorsorge!

Urteil in der Rechtssache T-57/11 Castelnou Energía, SL / Kommission: Die Beihilfe für heimische Kohle einsetzende Kraftwerke, die die Stromversorgung in Spanien sicherstellen soll, steht mit den Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang Die Kommission ist bei der Prüfung einer Beihilfemaßnahme, mit der kein Umweltschutzziel verfolgt wird, nicht verpflichtet, die Unionsvorschriften über den Umweltschutz zu berücksichtigen. Nach Prüfung einer von der spanischen Regierung erlassenen Maßnahme kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass es sich um eine staatliche Beihilfe handele. Sie hielt diese Beihilfe jedoch für mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die mit der Maßnahme den Eigentümern der begünstigten Kraftwerke auferlegten Verpflichtungen entsprächen nämlich einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die durch die Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung gerechtfertigt sei. Nach dem Unionsrecht unterliegen Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, den Regeln der Verträge (insbesondere den Wettbewerbsregeln), soweit deren Anwendung nicht die Erfüllung ihrer besonderen Aufgabe verhindert. Die Kommission beschloss daher, keine Einwände gegen die Beihilfe zu erheben. Mit seinem Urteil weist das Gericht die Klage von Castelnou Energía ab. Castelnou Energía hat u.a. geltend gemacht, die Kommission habe dadurch gegen das Unionsrecht verstoßen, dass sie die durch die Maßnahme auferlegten Verpflichtungen als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung eingestuft habe. Das Gericht stellt fest, dass Castelnou Energía nicht nachgewiesen hat, dass der Kommission ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist, als sie diese Dienstleistung als gerechtfertigt und die Maßnahme als in angemessenem Verhältnis zu dem mit ihr verfolgten Ziel stehend ansah.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s