Gestern, am 10.09.2015 veröffentlichte die Kommission die Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung des Freistellungsbeschlusses 2012/21/EU in den Jahren 2012 bis 2014. Auch die Mitteilung der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 30.06.2014 ist nunmehr für jedermann auf der amtlichen Homepage der GD Wettbewerb abrufbar.
Der Bericht enthält sowohl allgemeine Angaben zur Umsetzung von Betrauungsakten als auch zur Art und Höhe der insgesamt gewährten Beihilfen für die im vom Anwendungsbereich des Freistellungsbeschlusses erfassten Tätigkeiten, also für
- Krankenhäuser,
- Soziale Dienste,
- Sozialen Wohnungsbau,
- Flug- oder Schiffsverkehr zu Inseln und
- sonstige Ausgleichsleistungen unter 15 Mio. Euro für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).
Bei den mit DAWI betrauten Tätigkeiten wird im Übrigen auch die Wirtschafts- und Tourismusförderung aufgeführt. Da die Kommission erst unlängst in ihrem Beihilfenbeschluss zur Finanzierung des Nürburgrings diese Tätigkeiten als nicht betrauungsfähig gewertet hatte, wäre nunmehr eigentlich zu erwarten, dass die Kommission auf den Bericht in irgendeiner Form, z.B. in Form eines weiteren Auskunftersuchens, reagiert. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein, obwohl seit Eingang der Mitteilung mehr als ein Jahr vergangen ist. Angesichts der zunehmend extensiven Beihilfenkontrollpolitik der Kommission im Bereich regionaler Fördermaßnahmen wird damit aber wohl auch nicht mehr zu rechnen sein.